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Thema | Mitglieder von Union-Fanclub attackieren DLRG-Helfer | 7 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 851965 |
Datum | 10.09.2019 08:58 MSG-Nr: [ 851965 ] | 1632 x gelesen |
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Geschrieben von Dirk S.Sind Jugendliche bei der Wasserwacht oder DLRG vollwertige Rettungskräfte mit Einsatzstatus?
Ja,
Auszug Prüfungsordnung Wasserrettungsdienst:Die Einsatzkräfte, die für die Rettung von Personen aus dem Wasser zuständig
sind, haben, zusätzlich zu den Voraussetzungen gemäß 410.1,
jährlich die Einsatzfähigkeit gemäß 410.2 nachzuweisen.
410.1 Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
Mitgliedschaft in der DLRG
Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
410.2 Einsatzfähigkeit Wasserrettungsdienst
Einsatzfähig ist eine Person, die fachlich und körperlich fähig ist, die ihr
übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Die Fähigkeit ist jährlich wie folgt nachzuweisen:
run-swim-run (gemäß 411.21)
kombinierte Übung (gemäß 411.21)
Unter Wasserrettungsdienst versteht die DLRG jegliche Tätigkeit von Rettungsschwimmern an Gewässern zur Sicherung von Badestellen oder Veranstaltungen im privatrechtlichen Auftrage, bzw. aufgrund eigener Satzungszuständigkeit.
Hiervon ist die Tätigkeit in der allgemeinen Gefahrenabwehr nach Landes-, bzw. Bundesrecht abzugrenzen, hier ist i.d.R. Volljährigkeit vorgeschrieben.
DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
www.dlrg-dormagen.de
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