Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Illegale Wasserentnahme :-() #
| 29 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 852077 |
Datum | 15.09.2019 19:42 MSG-Nr: [ 852077 ] | 2186 x gelesen |
Infos: | 14.09.19 Die Sieg
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Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Hallo,
ich stell mir jetzt mal vor, wie der gewissenhafte Einsatzleiter sämtliche, zuständigen Behördenvertreter kontaktiert und diese auch noch Zeit für eine Ortstermin haben.
Es schlagen die Behördenvertreter der untereren Naturschutzbehörde und die Sachbearbeiter für Wasserwirtschaft und Tierschutz auf. Glaubt einer, dass der Sachverhalt in 15 Minuten innerhalb der Behörde einvernehmlich geklärt wird und der Einsatzleiter mit seinem Auftrag beginnen kann?
Wer Fische leiden lässt kann theoretisch genauso belangt werden.
Die Arschkarte hat wer nochmal?
In der öffentlichen Diskussion kannst Du nur verlieren. Entweder gegen das WHG verstoßen, Tierschutz missachtet (wenn das durch unterlassen möglich wäre) oder man hat durch übertriebenen Aufwand (Wasserversorgung aufbauen und Wasserentnahmen aus öffentlichen Netz) die Fische gerettet.
Egal wie, man wird immer ein Haar in der Suppe finden, man muss nur suchen.
Gruß
Dirk
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