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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Illegale Wasserentnahme :-() | 29 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 852080 | ||
Datum | 15.09.2019 19:53 MSG-Nr: [ 852080 ] | 2173 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk S. Es schlagen die Behördenvertreter der untereren Naturschutzbehörde und die Sachbearbeiter für Wasserwirtschaft und Tierschutz auf. Glaubt einer, dass der Sachverhalt in 15 Minuten innerhalb der Behörde einvernehmlich geklärt wird und der Einsatzleiter mit seinem Auftrag beginnen kann? Was für ein Auftrag? Wenn die zuständigen Behörden vor Ort sind, braucht doch die freiwillige Feuerwehr überhaupt nicht mehr tätig zu werden... Eigentlich die beste Lösung für den dann-nicht-mehr-Einsatzleiter ;-) | ||||
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