Geschrieben von Timo S.Geschrieben von ---Christian R.--- Aus Sicht des Fahrers aber nachvollziehbar: Lenkzeitenverstoß vs. Ordnungswidrigkeit
Haben die LKW´s der Polizei überhaupt DTCO´s verbaut?
Ich würde noch einen Schritt weiter gehen:
Gelten die Lenk- und Ruhezeiten überhaupt?
Geschrieben von ---VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 ---
Artikel 3
Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
(...)
c) Fahrzeuge, die Eigentum der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte sind oder von ihnen ohne Fahrer angemietet werden, sofern die Beförderung aufgrund der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben stattfindet und ihrer Aufsicht unterliegt;
Das verstehe ich so, dass hier im Wesentlichen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes gelten.
All das ändert natürlich nichts an der Pflicht des Fahrzeugführenden, die Fahrt zu unterbrechen wenn die Verkehrssicherheit das gebietet!
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