Geschrieben von Udo B.Die Krankentragenlagerungsböcke haben keine CE-Kennzeichnung, da diese Produkte für militärische Zwecke oder Zwecke des Zivilschutzes entwickelt wurden und somit keinem EG-Konformitätsverfahren unterliegen.
Und trotzdem darf man sie im (friedensmäßigen) KatS oder gar im gewerblichen San-Dienst verwenden?