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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | brennendes Windrad | 19 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 852430 | ||
Datum | 03.10.2019 14:27 MSG-Nr: [ 852430 ] | 2035 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael R. Ob sich aber der Aufwand rechnet ? Naja, da frag ich mich aber für was es eine Bauordnung gibt. Wenn ich die Bauordnung richtig verstehe, dürfte so etwas gar nicht errichtet werden. Zitat:" Art. 1 Anwendungsbereich (1) 1Dieses Gesetz gilt für alle baulichen Anlagen und Bauprodukte. 2Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die nach diesem Gesetz oder in Vorschriften auf Grund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden. (2) Dieses Gesetz gilt nicht für 1. Anlagen des öffentlichen Verkehrs sowie ihre Nebenanlagen und Nebenbetriebe, ausgenommen Gebäude an Flugplätzen, 2. Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, 3. Rohrleitungsanlagen sowie Leitungen aller Art, ausgenommen in Gebäuden, 4. Kräne und Krananlagen, 5. Gerüste, 6. Feuerstätten, die nicht der Raumheizung oder der Brauchwassererwärmung dienen, ausgenommen Gas-Haushalts-Kochgeräte, 7. Einrichtungsgegenstände, insbesondere Regale und Messestände. Da ein Windrat nicht unter diese 7 Ausnahmen fällt, gilt die Bauordnung für Windkraftanlagen, gleichermaßen wie ein Einfamilienhaus. Windkraftanlagen, fallen unter Sonderbauten. Desweiteren steht in so ziemlich allen Bauordnungen der Länder. Zitat:" 12 Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind." (Quelle: Bayerische Bauordnung) Diese Windkraftanlagen sind im Moment so errichtet, das nichtmal unwirksame Löscharbeiten möglich sind. Also wer und warum genehmigt jemand so ein Bauwerk??? | ||||
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