Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Pflichtfeuerwehren: Absichtlich durch die Truppmannprüfung fallen | 37 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 852615 |
Datum | 16.10.2019 13:24 MSG-Nr: [ 852615 ] | 5836 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Guten Tag
Geschrieben von Matthias F.
Soweit ich weiß, kann die Truppmannprüfung nicht erlassen werden
Zumindest sieht das u.a. die FwDV 2 vor:
" 1.8 Die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang wird durch einen Leistungsnachweis festgestellt. "
ist das dann die Hintertür, durch die man aus der Pflichtfeuerwehr wieder rauskommt, wenn man es partout nicht machen will?
Könnte man so sehen, wie weit man solch ein Vorgehen rechtlich würdigen kann ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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| 16.10.2019 11:42 |
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Matt7hia7s F7., Münster |
| 16.10.2019 13:24 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) | |