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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehren: Absichtlich durch die Truppmannprüfung fallen ![]() | 37 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 852618 | ||
Datum | 16.10.2019 13:38 MSG-Nr: [ 852618 ] | 5774 x gelesen | ||
Hallo! Durch die Prüfung fallen mit Vorankündigung um sich vor dem Dienst in der Pflichtfeuerwehr zu drücken? Das sagt schon mal viel über den Charakter der Egal. So lange man den betreffenden Personen nicht 100% nachweisen kann das sie mit der vollen Absicht sich vor dem Dienst zu drücken durch die Prüfung gefallen sind wird nichts weiter passieren. Dies nachzuweisen wird sehr schwer bzw. unmöglich sein. Es sei denn, die Personen hätten dies in einem größeren Kreis öffentlich geäußert und bei einer evtl. Anhörung erneut so ausgesagt. Dann könnten diverse Bußgeld- bzw. Owi-Bestimmungen greifen. Aber so blöd kann man eigentlich nicht sein. Ein schönes Beispiel wie weit es schon in unserer Gesellschaft ist. Alles fordern, alles wollen, aber sich bloß nicht selbst einbringen. Ganz klares asoziales verhalten. Was ich ganz persönlich und im Detail von solchen "Mitmenschen" halte schreibe ich hier lieber nicht. Nur so viel, die sind bei mir unten durch. Oder auf gut deutsch: "Die haben es bei mir verschissen bis in die Steinzeit". Gruß vom Berg! Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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