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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehren: Absichtlich durch die Truppmannprüfung fallen | 37 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 852620 | ||
Datum | 16.10.2019 14:26 MSG-Nr: [ 852620 ] | 5103 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob T. So lange man den betreffenden Personen nicht 100% nachweisen kann das sie mit der vollen Absicht sich vor dem Dienst zu drücken durch die Prüfung gefallen sind wird nichts weiter passieren. Warum ist das schwer? Wenn die Person es vor Zeugen gesagt hat, reicht die Aussage der Zeugen. Man muss das als Verwaltung nur wollen. Wenn jemand durch die TM Prüfung fällt, ist seine grundsätzliche Eignung für andere Dinge in unserer Gesellschaft sehr fraglich. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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