Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr als Wahlkampfhelfer??? | 18 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 852630 |
Datum | 17.10.2019 08:12 MSG-Nr: [ 852630 ] | 1142 x gelesen |
Guten Morgen
Ein anderes Beispiel:
-> SWR " Unerlaubte Wahlwerbung in Uniform? "
Bei der Wahl zum neuen Bürgermeister für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land gehen zwei Kandidaten ins Rennen: Für die SPD kandidiert wieder Jürgen Gundacker, für die CDU Björn Bernhard. Er musste allerdings auf Anordnung der Kreisverwaltung einen Teil seiner Wahlplakate abhängen, denn er posiert darauf in Feuerwehruniform, zusammen mit seinen Kameraden.
Feuerwehr zu politischer Neutralität verpflichtet
Zwar ist Björn Bernhard tatsächlich seit seinem zehnten Lebensjahr bei der Freiwilligen Feuerwehr engagiert - aber das Innenministerium in Mainz und der Landeswahlleiter sagen unisono, dass er deshalb noch lange nicht in Uniform Wahlwerbung machen darf. Denn: Menschen, die beispielsweise beim Katastrophenschutz oder der freiwilligen Feuerwehr arbeiten, dürfen sich im Dienst nicht parteipolitisch engagieren.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Björn Bernhard auf den umstrittenen Plakaten mit Feuerwehrkameraden und einem Feuerwehrauto zu sehen ist. Das erwecke den Eindruck, dass die Feuerwehr die Wahl des CDU-Kandidaten unterstütze.
Der Kanditat will beim Verwaltungsgericht Neustadt Klage einzureichen, mal sehn wie die Sache ausgeht ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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