Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Pflichtfeuerwehren: Absichtlich durch die Truppmannprüfung fallen | 37 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 852650 |
Datum | 17.10.2019 16:34 MSG-Nr: [ 852650 ] | 3140 x gelesen |
Hallo!
"Die Feuerwehrabgabe war eine Kommunalabgabe, die männliche Erwachsene in einigen deutschen Bundesländern zu zahlen hatten, wenn sie nicht der Freiwilligen Feuerwehr angehörten.
Erhoben wurde diese Abgabe vor allem in Bayern und Baden-Württemberg sowie auch in Thüringen und Sachsen.
Städte mit einer Berufsfeuerwehr durften die Abgabe nicht erheben.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 1994 nach Klage eines Unternehmensberaters löste in den betroffenen Gemeinden eine Finanzkrise aus.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Abgabe mit Urteil vom 24. Januar 1995 für verfassungswidrig erklärt (1 BvL 18/93 und 5, 6, 7/94, 1 BvR 403, 569/94).
Die Feuerwehrabgabe verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau.
Zudem liege das Feuerlöschen im Interesse der Allgemeinheit, wofür nur allgemeine Steuern heranzuziehen seien."
Tja, das war es dann in D mit der Feuerwehrabgabe.
Im Hinblick auf den letzten Satz könnte man sagen, wenn das Feuerlöschen im Interesse der Allgemeinheit liegt, dann liegt das "sich drücken" vor dem Feuerwehrdienst nicht im Interesse der Allgemeinheit. ;-)
Aber vielleicht sollten die Gemeinden über eine Neueinführung nachdenken. So ein Gesetz lässt sich doch sicher so formulieren das es nicht so einfach gekippt werden kann.
Denn gerade der letzte Satz schmeckt mir nicht. Warum muss ich eigentlich Abwassergebühren bezahlen? Die Entsorgung des Abwassers liegt doch auch im Interesse der Allgemeinheit, oder Straßenanliegergebühren?? ;-)
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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