Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Anfertigung von EInsatzbildern | 38 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 852680 |
Datum | 20.10.2019 19:36 MSG-Nr: [ 852680 ] | 3903 x gelesen |
Infos: | 21.10.19 FW-Magazin: Was Ihr beim Fotografieren von Einsätzen beachten müsst
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Guten Abend
Geschrieben von Thomas B.
Jedoch wurden wir vor kurzen an der EInsatzstelle gefragt, mit welcher Berechtigung wir Bilder fertigen.
Von wen ?
Die Bilder dienten bei uns immer für die internen Dokumentation.
In vielen, auch in unserer Feuerwehr üblich.
Nun haben wir uns das ganze jedoch einmal durch den Kopf gehen lassen und sind zu der Meinung gekommen, da die Feuerwehr hoheitlich tätig wird, wir eigentliche eine Legitimation aus dem Gesetz zu dem anfertigen von Bildern benötigen.
Höre ich so zu ersten Mal.
Die Polizei macht Fotos für die Beweissicherung,
Die Feuerwehren durchaus auch; beispielsweise wann wurde eine Einsatzstellenabsicherung und mit welchen Mitteln durchgeführt, läßt sich mit Bilder zeitgenau dokumentieren bzw. beweisen.
was sicherlich durch Gesetze geregelt ist.
Ich kenne mich mit den Polizeigesetzen nicht so genau aus, wie lauten diese Regelungen ?
Wir werden hoheitlich tätig und können ohne Rechtsgrundlage ja keine Bilder machen??
Wie gesagt, da fehlen mir bis jetzt nähere Informatioen und Begründungen darüber.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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| 20.10.2019 18:08 |
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Thom7as 7B., Hannover |
| 20.10.2019 19:36 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) | |