1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Stefan D.5. Wie gehe ich als Feuerwehr beim Anfertigen von Bildern vor?
Die einfachste Möglichkeit ist einfach nicht in die Rechte anderer einzugreifen. Wenn ich jetzt also die Situation bei einem Verkehrsunfall dokumentieren möchte, dann muss ich einfach darauf achten, dass keine personenbezogen Daten auf dem Bild sind. Also vereinfacht gesagt: keine Gesichter, kein Autokennzeichen, kein besonders auffälliges Auto, das es nur einmal im Landkreis gibt, keine Firmenaufschrift.
Dass Persönlichkeitsrechte geschützt werden MÜSSEN steht ausser Frage, aber greifen Persönlichkeitsrechte schon, wenn ich für die interne Dokumentation ein Autokennzeichen oder eine Firmenaufschrift auf einem Auto mit auf den Bilder habe??
Da sehe ich erst ein Problem bei ungefragter Veröffentlichung.
Der §201a StGB stellt z.B. , ich zitiere "eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt," unter Strafe, behält aber auch Ausnahmen davon vor: Zitat " gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen." (Hervorhebung von mir)
Darf jetzt die Feuerwehr eine verletzte Person bei einem Unfall fotografieren? Darüber können wahrscheinlich Juristen jahrelang streiten, wir juristisch ungebildete Laien werden das nicht entscheiden können.
Meine persönliche Meinung dazu: Unfallopfer und betroffene Personen bei einem Unglück sind ein fotografisches Tabu. Unbeteiligte Personen und Zeugen sollten damit leben können, dass sie bei so einem Ereignis fotografiert werden. Und die Veröffentlichung von Einsatzfotos darf nur in einem sehr sehr eng begrenztem Rahmen, am Besten gar nicht, stattfinden.
Wichtig ist meiner Meinung nach auch, dass in einer Feuerwehr eine klare Regelung herrscht, ob und wann Aufnahmen bei einem Einsatz gemacht werden, logischerweise als interne Dienstanweisung dokumentiert.
In unserer FF werden Bildaufnahmen nur auf Anweisung des Einsatzleiters oder eigenständig durch denn zuständigen für Öffentlichkeitsarbeit angefertigt. Und es werden Aufnahmen nur in Absprache mit dem Wehrleiter an die Presse weitergegeben, wobei auch hier Gesichter von Zivilpersonen und Kennzeichen/Firmenaufschriften verpixelt werden. Desweiteren wird strikt vermieden, dass betroffenen Personen und Unfallopfer auf den Bildern zu sehen sind.
Nachtrag: bei einer Truppmannschulung hatten wir eine Schulung durch einen Brandfahnder der Kripo, seine eindeutige bitte war: Fotos, Fotos und noch mal Fotos. Denn dadurch kann oftmals die Brandentstehung leichter ermittelt werden.
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