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Feuerwehrdienstvorschrift
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnfertigung von EInsatzbildern38 Beiträge
AutorSasc8ha 8K., Attendorn / NRW852704
Datum21.10.2019 23:01      MSG-Nr: [ 852704 ]2066 x gelesen
Infos:
  • 21.10.19 FW-Magazin: Was Ihr beim Fotografieren von Einsätzen beachten müsst

  • Die FwDV ist die Dienstvorschrift der Feuerwehr, die hat rein innerdienstlichen Charakter. Ich kann mir daraus keine Befugnis gegenüber Dritten ableiten! Das wäre ja cool, dann könnte sich die Feuerwehr ja quasi selber festlegen was sie darf :-)

    Ich denke ich verstehe was Du sagen möchtest und erst recht, dass sich aus der FwDV unmittelbar kein Recht ableiten lässt.

    Dennoch sind die FwDV ja nicht zum Selbstzweck eingeführt, sondern durch Erlass des für Inneres zuständigen Landesministeriums, welches damit seine Weisungsrechte wahrnimmt. Konkret für NRW:


    § 54 BHKG, Unterrichtungs- und Weisungsrechte
    [...]
    (2) Die Aufsichtsbehörden können Weisungen erteilen, um die gesetzmäßige Erfüllung der den Gemeinden und Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben zu sichern.

    (3) Zur zweckmäßigen Erfüllung dieser Aufgaben kann die oberste Aufsichtsbehörde allgemeine Weisungen erteilen, um die gleichmäßige Durchführung der Aufgaben nach diesem Gesetz zu sichern. Hierzu gehören insbesondere Regelungen über die Gliederung, Führung, Ausstattung, Ausbildung und Fortbildung der öffentlichen Feuerwehren,[...]


    Insofern wird in den FwDV m.E. also nicht dargestellt in welcher Form die gesetzlich übertragenen Aufgaben durchgeführt werden könnten, sondern in welcher Form diese konkret und landesweit durchgeführt werden sollten.

    Die Ausgangsfrage war ja auch nicht, auf welcher Grundlage an der Einsatzstelle wild fotografiert werden darf, oder inwiefern dieses Bildmaterial dann im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden darf.

    Wenn es darum geht, zB den Schaden zu dokumentieren, der im Rahmen der Tätigkeit umvermeidbar war, könnte ja auch in einem betroffenen Industriebetrieb ein Verbot von Bildaufnahmen vorliegen, welches der Eigentümer durchsetzen möchte.


    §34 BHKG, Befugnisse der Einsatzleitung
    [...]
    (2) Die Einsatzleitung veranlasst nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz an der Einsatzstelle notwendigen Maßnahmen, soweit die Polizei oder andere Stellen nicht in der Lage sind, in eigener Zuständigkeit entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sie hat insoweit die Befugnisse nach dem Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528) in der jeweils geltenden Fassung.[...]


    Ich kann mir insgesamt schon vorstellen, dass man, auch gegen ein Verbot von Bildaufnahmen in einem Betrieb, nach sorgfältiger Abwägung der Interessen der Einsatzleitung und der Rechte des Beteiligten am Ende zu der Entscheidung kommen kann, dass eine Aufnahme, die letztlich nur von einem kleinen Personenkreis eingesehen werden kann, der zudem der Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegt, rechtmäßig angefertigt werden kann. Ob das dann tatsächlich konkret der Fall war, wird aber im Zweifelsfall nur ein Gericht entscheiden können.

    Mit der Verwendung von einem kleinen bisschen Menschenverstand und, was viel wichtiger ist, der erforderlichen Verschwiegenheit und Diskretion, wird es aber wohl in den seltensten Fällen überhaupt zu einem derartigen Problem kommen.

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     20.10.2019 18:08 Thom7as 7B., Hannover
     20.10.2019 19:36 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     20.10.2019 19:39 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald  
     20.10.2019 20:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     20.10.2019 20:37 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
     20.10.2019 20:50 Matt7hia7s M7. B7., Regensburg
     21.10.2019 07:35 Mark7us 7G., Kochel am See
     21.10.2019 13:01 Thor7ben7 G.7, Leese
     21.10.2019 13:22 Mark7us 7G., Kochel am See
     21.10.2019 21:41 Chri7sti7an 7S., Fürth
     22.10.2019 21:05 Mich7ael7 H.7, Langquaid
     21.10.2019 13:28 Sasc7ha 7K., Attendorn
     21.10.2019 15:05 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
     21.10.2019 19:05 Mark7us 7G., Kochel am See
     21.10.2019 19:56 Alex7and7er 7H., Neuburg
     22.10.2019 18:32 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald  
     23.10.2019 12:56 Alex7and7er 7H., Neuburg
     23.10.2019 15:42 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
     23.10.2019 16:18 Alex7and7er 7H., Neuburg
     23.10.2019 17:55 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
     23.10.2019 19:07 Alex7and7er 7H., Neuburg
     24.10.2019 11:00 Thom7as 7E., Nettetal
     24.10.2019 11:20 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     21.10.2019 23:01 Sasc7ha 7K., Attendorn
     21.10.2019 02:44 Manf7red7 B.7, Tittmoning
     21.10.2019 08:47 Alex7and7er 7H., Neuburg
     21.10.2019 09:04 Manf7red7 B.7, Tittmoning
     21.10.2019 08:55 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     20.10.2019 19:45 Alex7and7er 7H., Neuburg
     22.10.2019 19:24 Henk7 H.7, BAD NIEUWESCHANS
     13.11.2019 12:57 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     13.11.2019 14:43 Hara7ld 7S., Köln
     13.11.2019 15:49 Thom7as 7R., Haibach
     13.11.2019 16:05 Hara7ld 7S., Köln
     13.11.2019 16:23 Thom7as 7R., Haibach
     14.11.2019 21:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     14.11.2019 21:27 gesperrt
     28.11.2019 13:52 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.

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