Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Anfertigung von EInsatzbildern | 38 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 852720 |
Datum | 23.10.2019 12:56 MSG-Nr: [ 852720 ] | 1594 x gelesen |
Infos: | 21.10.19 FW-Magazin: Was Ihr beim Fotografieren von Einsätzen beachten müsst
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Grundgesetz
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Stefan D.Das heißt Du wirst in keinem Gesetz eine Zitierung zum Art. APR finden.
Echt nicht?
Zitat:
"Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015
§ 48
Einschränkung von Grundrechten
Durch dieses Gesetz werden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes), .. eingeschränkt.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=33324&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=404685
Desweiteren ist das so eine Sache, es steht nirgends in Stein gemeißelt das es dafür kein Zitiergebot gibt.
Das hat einzig das BVerfG so geurteilt.
Verändert sich die Zusammensetzung des BVerfG kann sich das jederzeit ändern.
Denn das GG selbst gibt das nicht vor.
Und wenn man die Datenschutzgesetze dafür als Grundlage nimmt, ist jeder Betroffene darüber zu belehren, warum die Fotos gemacht werden, wer der Datenschutzbeauftragte ist und vor allem sind die Daten zwingend sofern sie nicht mehr benötigt werden wieder zu löschen.
Und hier fängt es mit den Bildern wieder an, eine Einsatzdokumentation ist nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag notwendig.
Nach dem BayDsG sind alle personenbezogenen Daten nach spätestens 10 Jahren auszusondern.
Auch das möchte ich behaupten wird bei den Feuerwehren nicht gemacht.
Deswegen bleibe ich dabei, es gibt keine Grundlage ohne Einwilligung des Betroffenen Fotos gerade aus einer Brandwohnung zu machen.
Mit deiner Chance 50/50 teile ich so nicht, ich würde eher behaupten das die Chancen 90/10 stehen, das sich der Fotograf (in einer Wohnung) strafbar macht.
Desweiteren gibt es Rechtsstaatsprinzipien.
Vorbehalt durch Gesetz, sprich es braucht eine gesetzliche Grundlage für das Handeln. FwDV kein Gesetz, somit gibts für div. Dinge wie gerade in Grundrechtseingriffe keine Grundlage.
Zusätzlich gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Und das widerstrebt erst Recht ein Recht auf Dokumentation, denn in keiner gesetzlichen Grundlage ist für die Feuerwehr eine Dokumentationspflicht vorhanden.
So und nun zu guter Letzt.
Für was braucht es durch die Feuerwehr eine Dokumentation einer Brandwohnung?
Wer wirklich ehrlich ist, wird zugegeben müssen das 99,999% der Fotos von Einsätzen nur für das feuerwehrinterne Fotoalbum ist.
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