Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Anfertigung von EInsatzbildern | 38 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 852727 |
Datum | 24.10.2019 11:00 MSG-Nr: [ 852727 ] | 1199 x gelesen |
Infos: | 21.10.19 FW-Magazin: Was Ihr beim Fotografieren von Einsätzen beachten müsst
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Institut der Feuerwehr - Name einiger Landesfeuerwehrschulen:
Institut der Feuerwehr NRW
Wolbecker Str. 237
D-48155 Münster
Fon +49 (0)251 - 3112 - 0
Fax +49 (0)251 - 3112 - 104
Web: www.idf.nrw.de
E-Mail: poststelle@idf.nrw.de
Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt (IdF Sachsen-Anhalt)
Biederitzer Straße 5
39175 Heyrothsberge
Telefon: +49 39292 61-01
Telefax: +49 39292 61-649
E-Mail: idf@uni-magdeburg.de
Internet: http://www.idf.sachsen-anhalt.de/
Geschrieben von Alexander H.So und nun zu guter Letzt.
Für was braucht es durch die Feuerwehr eine Dokumentation einer Brandwohnung?
Wer wirklich ehrlich ist, wird zugegeben müssen das 99,999% der Fotos von Einsätzen nur für das feuerwehrinterne Fotoalbum ist.
Ich war vor Kurzem auf einem Seminar des IdF, wo ein "Wohnungsbrand" mit zwei Toten nachbesprochen wurde. Dort hat der Vortragende nach dem Einsatz, mit Zustimmung des Eigentümers und der Verwandten der beiden Toten nochmals ausführlich fotos gemacht, um den Brandverlauf zu dokumentieren.
Und dieser Einsatz war es wert dokumentiert zu werden.
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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