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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | RLP: Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren | 20 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 852754 | ||
Datum | 27.10.2019 07:12 MSG-Nr: [ 852754 ] | 1718 x gelesen | ||
Guten Morgen Geschrieben von Helmut B. Von der Verbandsgemeinde erweiterte Bedingungen: Abgesehen von den ersten beiden Punkten grundsätzlich mal grundsätzlich nicht so verkehrt, nur warunm darf er nicht mit FME/DME alarmiert werden ? Da hat ein Alterskamerad in vielen Gemeinden ohne Sirenalarmierung überhaupt keine Chance zum "Einsatz" zukommen und im Rahmen seiner Möglichkeit zur Unterstützung/Entlastung der Einsatzabteilung tätig zu werden. Und nur werktagsüber von 8.00 bis 17.00 Uhr gebraucht zu werden und sonst zuhause bleiben zu müssen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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