Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | RLP: Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren | 20 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 852759 |
Datum | 27.10.2019 10:04 MSG-Nr: [ 852759 ] | 1790 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Bernhard D.Abgesehen von den ersten beiden Punkten grundsätzlich mal grundsätzlich nicht so verkehrt, nur warunm darf er nicht mit FME/DME alarmiert werden ?
Da hat ein Alterskamerad in vielen Gemeinden ohne Sirenalarmierung überhaupt keine Chance zum "Einsatz" zukommen und im Rahmen seiner Möglichkeit zur Unterstützung/Entlastung der Einsatzabteilung tätig zu werden.
Wie so oft muss man diese Regelungen in der kompletten Betrachtung der Wehr sehen. Es dürfte wohl kaum eine Wehr, die nur über DME/FME alarmiert wird, eine Regel aufstellen, dass der Alterskamerad nur bei Sirenenalarm kommen darf.
Andererseits gibt es Wehren, da hat noch lange nicht jeder Aktive einen FME/DME. Ob man da einen FME/DME für einen Kameraden der Altersabteilung rechtfertigen kann (Ausnahme er hat ihn sich selbst gekauft)?
Warum man aber alternative Alarmierungswege ausschließt, erschließt sich mir auch nicht so ganz. Gerade für reine Unterstützungstätigkeiten reicht es eigentlich aus, die entsprechenden Kameraden telefonisch oder ähnlich zu verständigen. Auch die zeitliche Einschränkung würde ich rauslassen. Wir haben z.B. Bereiche, da hat man aufgrund Schichtdienstler in der Woche von 8-17 Uhr genausoviel Leute wie am Wochenende, bzw. man am Wochenende genausowenig wie in der Woche.
Gruß,
Michael
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