Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Pflichtfeuerwehren: Absichtlich durch die Truppmannprüfung fallen | 37 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 852803 |
Datum | 30.10.2019 11:11 MSG-Nr: [ 852803 ] | 2142 x gelesen |
o.k. Dann fällt er beim ersten Anlauf durch.
Die Frage ist, ob er sein Durchfallen vorher irgendwo angekündigt hat. Dann sollte nach dem absichtlichen Durchfallen ein Gespräch unter "juristischen Rahmenprogramm" stattfinden.
Kann ein absichtliches Durchfallen nicht nachgewiesen werden, dann muss man den mühsamen Weg der Disziplinierung beschreiten. Solange den Truppmann-Kurs wiederholen, bis er bestanden wird. Das macht leider auch viel Aufwand und Ärger für uns brave Ausbilder bei der MTA-Ausbildung.
Aber der Durchfaller will sich vor dem ihm lästigen Dienst drücken. Wie "lästig" wird es für ihn, wenn gleich wieder zur MTA-Ausbildung antreten muss. So lange bis er besteht.... Durch das absichtliche Durchfallen muss sich der Zeitaufwand für ihn signifikant erhöhen, so dass schon das ausreichend "Motivation" ist jetzt zu bestehen, um nicht nochmal das ganze Programm wiederholen zu müssen. Mehrfache Wiederholung - so wird der Kandidat dann lernen - erhöht seinen persönlichen Zeitaufwand immens und er darf noch viel, viel öfter bei der Feuerwehr erscheinen. Irgendwann lernt er dann, dass es ihn weniger Aufwand kostet zu bestehen....
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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