Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Pflichtfeuerwehren: Absichtlich durch die Truppmannprüfung fallen | 37 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 852824 |
Datum | 30.10.2019 20:41 MSG-Nr: [ 852824 ] | 1988 x gelesen |
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
Geschrieben von Volker L.Kann ein absichtliches Durchfallen nicht nachgewiesen werden, dann muss man den mühsamen Weg der Disziplinierung beschreiten. Solange den Truppmann-Kurs wiederholen, bis er bestanden wird. Das macht leider auch viel Aufwand und Ärger für uns brave Ausbilder bei der MTA-Ausbildung.
Aber der Durchfaller will sich vor dem ihm lästigen Dienst drücken. Wie "lästig" wird es für ihn, wenn gleich wieder zur MTA-Ausbildung antreten muss. So lange bis er besteht.... Durch das absichtliche Durchfallen muss sich der Zeitaufwand für ihn signifikant erhöhen, so dass schon das ausreichend "Motivation" ist jetzt zu bestehen, um nicht nochmal das ganze Programm wiederholen zu müssen. Mehrfache Wiederholung - so wird der Kandidat dann lernen - erhöht seinen persönlichen Zeitaufwand immens und er darf noch viel, viel öfter bei der Feuerwehr erscheinen. Irgendwann lernt er dann, dass es ihn weniger Aufwand kostet zu bestehen....
Hallo Volker,
ich weiß ja nicht, wie das bei euch in Bayern gehandhabt wird, aber normalerweise kann man jaden Lehrgang nur ein mal wiederholen, dann ist man raus. Bei uns ist es außerdem so, wer den TM 1 auch in der Wiederholung nicht besteht, kann auch nicht in die Feuerwehr aufgenommen werden. Wie das jetzt in einer Pflichtfeuerwehr gehandhabt wird, weiß ich nicht. Da haben wir bisher keine Satzung für und das Brandschutzgesetz macht da auch keine Unterschiede zur FF.
Gruß
Heinrich
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