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Straßenverkehrsordnung
RubrikTaktik zurück
ThemaEinsatzfahrten mit SoSi und Wanblinklicht an    # 2 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen852873
Datum04.11.2019 00:39      MSG-Nr: [ 852873 ]1853 x gelesen

Moin

Geschrieben von Nils K.Kann mir einer den Sinn und Zweck dieser Maßnahme erklären?

Da sie vermutlich nicht liegengeblieben sind oder jemanden abschleppen sehen die Kameraden also offenbar "sich oder andere gefährdet", was nach § 16 StVO den Einsatz des Warnblinklichts erlaubt.
Wenn man allerdings so deppert fährt, dass man eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, sollte man lieber das Fahrverhalten überdenken anstatt den Warnblinker anzumachen ;o)

Und dann mal ohne Flachs: Nee, da gibts keine logische Erklärung für. Selbst falls man eine zu geringe Ausstattung des Fahrzeugs mit blauen Lampen kompensieren möchte (1 x "RTK 3" oder sowas...) sind die paar gelben Birnchen der falsche Weg.

Gruß
Sebastian

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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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 03.11.2019 20:43 Nils7 K.7, Nidderau
 04.11.2019 00:39 Seba7sti7an 7W., Linden  

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