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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anfertigung von EInsatzbildern | 38 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 853085 | ||
Datum | 14.11.2019 21:27 MSG-Nr: [ 853085 ] | 857 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian R. Damit wären dann Fotos an Einsatzstellen erstmal tabu. Soweit es sich um Fotos handelt, die Einsatzkräfte ohne dienstlichen Auftrag privat anfertigen: Ja. Wowereit. Dienstlich angefertigte Fotos dürften anders zu bewerten sein. Durch die Presse angefertigte Fotos sowieso, weil bei denen eben nicht der Staat entscheidet was fotografiert und/oder veröffneltich sondern die Presse selber, (ebenfalls: Wowereit) | ||||
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