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RubrikÜbung zurück
ThemaHaftet der FF-Angehörige bei Sachschaden?7 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen853233
Datum18.11.2019 18:32      MSG-Nr: [ 853233 ]2175 x gelesen

Hallo,

da die Gemeinde dem Feuerwehrangehörigen Schäden ersetzen muss, die bei Einsatz und Übung an seinen privaten Dingen entstehen (BayFwG Art 9 Abs. 5 Nr. 2) kann es logischerweise keine Haftung für im Dienst verursachte Schäden an gemeindlichen Inventar geben. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (wie dort geschrieben) natürlich ausgenommen ...

Geschrieben von Markus G.Mir wurde zugetragen, daß die Gemeinde hierfür nicht versichert sein muß

... muss sie nicht, dann muss sie das eben aus normalen Haushaltsmitteln zahlen.

Geschrieben von Markus G.Bitte helft mir doch hier einmal über die Straße.

... hoffe Du bis nun auf der anderen Straßenseite ...

Gruß
Gerhard

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 18.11.2019 17:52 Mark7us 7G., Kochel am See
 18.11.2019 18:32 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 18.11.2019 18:50 Tim 7B., St. Ingbert
 18.11.2019 20:46 Mark7us 7G., Kochel am See
 18.11.2019 21:09 Tim 7B., St. Ingbert
 18.11.2019 21:31 Tim 7B., St. Ingbert
 18.11.2019 18:49 Thom7as 7W., Löwenstein

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