Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Anfertigung von EInsatzbildern | 38 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 853475 |
Datum | 28.11.2019 13:52 MSG-Nr: [ 853475 ] | 762 x gelesen |
Infos: | 21.10.19 FW-Magazin: Was Ihr beim Fotografieren von Einsätzen beachten müsst
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Geschrieben von Thomas B.Wir werden hoheitlich tätig und können ohne Rechtsgrundlage ja keine Bilder machen??
Stimmt so nicht. Wenn es keine gesetzliche Grundlage gibt, dann muss das Handeln dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen; dazu gehört auch, dass das Handeln für irgendwas notwendig sein muss.
Die Polizei macht Fotos vom Auffindepunkte eines Beweismittels; andere Strafverfolgungsbehörden nicht; weil es für ihre Ermittlungen nicht dienlich, sogar unerheblich ist.
Klar kann bei einem Feuerwehreinsatz eine Dokumentation dienlich sein, z.B. die Situation beim Eintreffen, die Situation nach der Durchführung bestimmter Maßnahme, oder (besonders wichtig) die Situation beim abrücken. Dies ist unter anderem auch im Interesse des Trägers, da es sowohl zur Rechtfertigung einer evtl. Kostenrechnung notwendig ist, als auch zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen geeignet ist.
Die Fotodokumentation hat somit Sinn und Zweck und ist daher erlaubt. Allerdings ist eine Doku nur eine Doku. Sie landet in der Akte und damit fertig. Sie hat als Diashow bei der Hauptversammlung nichts verloren.
Sollen Einsatzbilder für eigene Zwecke angefertigt werden ist darauf zu achten, dass keine Rechte Dritter verletzt werden, d.h. es dürfen keine Personen darauf sein (außer sie haben explizit zugestimmt) und keine Nummernschilder, am besten auch keine Hausnummer oder ähnliches.
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
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