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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Notbrunnen - war: Bundesregierung beschließt Enteignungen im Notfall | 17 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8B., Dortmund / | 853562 | ||
Datum | 02.12.2019 11:21 MSG-Nr: [ 853562 ] | 1491 x gelesen | ||
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So weit richtig, hier sorgen aber andere Punkte dafür, dass es kritisch bleibt und nicht ausreichend ist. Das gesamte Gebiet der ehemaligen DDR verfügt über keine Notbrunnen, generell sind sie unterschiedlich über das restliche Gebiet ungleichmäßig verteilt, nicht alle ausreichend gewartet/ instand, teilweise auf Strom und dann im Stromausfall auf Stromerzeuger aus Reihen des Kats/ Zivilschutz angewiesen, Verteilungslogistik ist nicht geplant und es liegt in kommunaler Verwaltung mittlerweile und je nach Kommune gibt es Einsatzpläne oder es fehlt sogar das Wissen wo Notbrunnen sind (irgendwo in der Verwaltung ist es verzeichnet) und es gibt keine Einsatzpläne. Nett um etwas lokales zu überbrücken, für ganz Deutschland bei längerer Krise keine Hilfe. | ||||
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