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Einsatzleitwagen
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Abrollbehälter
Vorbeugender Brandschutz
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
Wassertrupp
Brandinspektorlehrgang, (ZF) gD
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Wassertrupp
Berufsfeuerwehr
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
Berufsfeuerwehr
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
Berufsfeuerwehr
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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
Thema600 Überstunden pro Kopf: Frankfurter Feuerwehr völlig ausgebrannt87 Beiträge
AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen853636
Datum02.12.2019 23:44      MSG-Nr: [ 853636 ]2367 x gelesen
Infos:
  • 05.12.19 Feuerwehr-Jobbörse

  • Geschrieben von Thomas W.CE Führerschein:
    Nein, es gibt ja auch andere Fahrzeuge z.B. ELW, RTW oder NEF für die braucht man den nicht. Außerdem brauch man als A-Trupp, S-Trupp, W-Trupp, Melder, Gruppen- oder Zugführer gar keinen Führerschein. Es gibt also genügend Positionen wo ein Feuerwehrmann eingesetzt werden kann der keine CE hat.


    Bei den BFen gehört der Führerschein Klasse C eben zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Die Maschinistenausbildung gehört zum Ausbildungsumfang und dafür sind eben auch die entsprechenden Fahrerlaubnisklasen notwendig, um die Fahrzeuge bewegen zu dürfen. Jeder Azubi macht den Schein, ein fertiger Kollege einer anderen BF/HAW bringt den auch automatisch mit. Wo ist also das Problem? CE gibts nur bei BFen, die auch über entsprechende Anhänger und Zugfahrzeuge verfügen. Wir haben einen Gelenkdeichselanhänger, unter anderem mit der Möglichkeit Abrollbehälter aufzunehmen. Im Gliederzug mit einem unserer WLFs können wir so zwei AB auf einmal an eine Einsatzstelle bringen. Dazu kommen auch noch Anhänger, die einfach zu schwer sind um ohne CE gefahren zu werden. Bei uns z.B. unter anderem Bootsanhänger, mobile Stromerzeuger auf Anhängerbasis, Kühlanhänger, Ausbildungsanhänger VB und bis vor wenigen Jahren ein LiMA.

    RTW und andere Kleinfahrzeuge (KLAF, GWs, etc.) haben mittlerweile auch meistens mehr als 3,5t und erfordern daher mindestens auch den C1, da macht es keinen Sinn nur für diese Fahrzeuge eine zusätzliche Führerscheinklasse auszubilden. Und da, wie gesagt der C in den APOs steht, macht das noch weniger Sinn.

    Die Kollegen sind nicht immer nur AT, WT, ST (wo gibts den noch?), Melder (wo gibts den noch?) oder Fahrzeugführer. Funktionen werden gewechselt, häufig wird auch während einer Schicht auf verschiedene Funktionen gesprungen. Auch beim quereinsteigenden Kollegen mit B4 steht der C fast überall in der APO, beim Aufsteiger war er sowieso dabei. Ist bei den WF-Ausbildungen im Übrigen auch nicht anders.

    Geschrieben von Thomas W.Bei der FF hat ja auch nicht jeder CE und dort muss man noch wesentlicher flexibler sein, weil man ja nicht weiß, wer alles zum Einsatz kommt. Bei der BF kann die Schicht im Vorwege geplant werden.


    Auch bei einer FF müssen so viele FA mit den notwendigen Fahrerlaubnisklassen ausgebildet werden, dass bei einer Alarmierung auch genügend zur Verfügung stehen. Bei der FF sichert man das mit der alarmierten Masse. Bei einer BF ist aber auch nur eine gewisse Anzahl an Funktionen im Dienst, da kommt nichts mehr nach dem Gong. Deshalb müssen die Kollegen auch auf allen Positionen einsetzbar sein. Denn wer ersetzt den kurzfristigen Krankheitsausfall? Wer ersetzt die Kollegen, die unter PA waren für die Zeit nach dem Einsatz, wenn geduscht und wieder aufgerüstet wird? Wer besetzt den Nachschub? Wer besetzt Fahrzeuge im Folge- oder Paralleleinsatz im gleichen Beritt? Viele Fahrzeuge werden auch in Springerbesetzung von anderen Funktionen besetzt. Die sind dann auch nicht nur z.B. WT, sondern besetzen bei bestimmten Alarmstichwörtern auch noch andere Sonderfahrzeuge. Bei einer BF kann sich keiner aussuchen, dass er nur noch Maschinist machen will, oder kein AT mehr. Die nötige Flexibilität in der Abarbeitung der täglichen Aufgaben stellen wir eben durch die umfassende Ausbildung aller Kollegen sicher.

    Das ist auch eine Geldfrage: Wenn man nur einen kleinen Personenkreis hat, der auf bestimmten Standardfunktionen eingesetzt werden kann, dann muss deutlich mehr Personal vorgehalten werden um dies auch sicherstellen zu können. Geld ist weniger ein Probem bei FFen.

    Geschrieben von Thomas W.RettASS oder NFS:
    Nein, denn auf jeden RTW kann auch ein RettSan fahren. Außerdem gibt es auch die Möglichkeit reine NFS einzustellen die dann nur Rettungsdienst fahren. Machen einige BF schon und auch viele WF oder FF mit HA.


    Klar, aber RettAss/NFS werden trotzdem benötigt. Und mit der Einstellung von Angestellten gehen auch wieder andere Vorgaben und Auswirkungen für den Dienstherren einher. Die dürfen z.B. streiken. Und wer besetzt den RTW, wenn der angestellte RettAss oder NFS kurzfristig ausfällt? Da kann bei Vorhandensein der notwendigen Qualifikation in der Wachbesatzung auf eine Rufbereitschaft verzichtet werden. Kann man so machen, muss man aber nicht...

    Geschrieben von Thomas W.Nicht Älter als 45 Jahre:
    Warum? So lange der Feuerwehrmann tauglich (G25 / G26 III / G41 oder G42) ist spricht doch nichts dagegen. Sicherlich ist ein 25 jähriger körperlich fitter, ein 50 jähriger hat aber sehr viel Einsatzerfahrung gesammelt die auch viel wert ist. Außerdem können so auch Stellen besetzt werden bis neue Anwärter gefunden und ausgebildet wurden.


    Von was reden wir hier jetzt eigentlich? Von Auszubildenden oder fertig ausgebildeten Kollegen, die die Dienststelle wechseln wollen? Bei älteren, bereits ausgebildeten und verbeamteten Kollegen tritt die ehemalige Dienststelle bei einer normalen Versetzung ja auch die Pensionsansprüche ab. So dass die übernehmende Dienststele nicht alles alleine zu tragen hat. Das ist eigentlich kein Problem. Viele ältere Kollegen wollen aber schon gar nicht wechseln, weil oftmals Stellen unterhalb ihrer mittlerweile erreichten Besoldungsstufe ausgeschrieben werden, oder sie ihren Lebensmittelpunkt eben in der Nähe des bisherigen Dienstherren aufgebaut haben. Eine gesetzliche Altersgrenze für eine Versetzung ist mir nicht bekannt und ich habe auch noch keine derartige Stellenanzeige gesehen.


    Geschrieben von Thomas W.Rettungstaucher und Höhenretter:
    Naja die Gruppe ist selbst in einer BF sehr klein, da sollte man lieber gezielt suchen und es nicht als allgemeine Voraussetzung ansehen.


    Ich habe noch keine Stellenanzeige gesehen, in der explizit Höhenretter oder Feuerwehrtaucher gefordert gewesen wären. Bei einem Einstellungsverfahren für fertig ausgebildete Kollegen kann jedoch so eine Zusatzqualifikation, wenn denn eine derartige Sondereinheit bei der einstellenden BF vorhanden ist und diese Personalbedarf hätte, einen Pluspunkt bei der Gesamtbewertung ausmachen. Da spart man sich dann das Geld für die Ausbildung eines anderen Mitarbeiters, den man dann nochmal intern nachqualifizieren müsste. Meistens läuft das aber unabhängig von einer geplanten Ausschreibung. Bei uns wäre z.B. eine Ausbildung als Leitstellendisponent auch eine Zusatzqualifikation, die von Vorteil wäre und ggf. eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl von Bewerbern auf eine Stelle für fertig ausgebildetete Kollegen.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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     01.12.2019 18:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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     01.12.2019 22:32 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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     24.02.2024 12:50 Dani7el 7W., Immenstedt
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     26.02.2024 20:59 Stef7an 7H., Karlsruhe

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