Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | nach Türöffnung Profilzylinder einbauen und Konkurrenz einem Schlüsseldienst machen? | 45 Beiträge |
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 853709 |
Datum | 04.12.2019 14:45 MSG-Nr: [ 853709 ] | 1498 x gelesen |
Geschrieben von Tobias B.Der Schutz privater Rechte obliegt der Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung außerhalb der Zuständigkeit der Feuerwehr wären aufgrund des Schadensereignisses schutzlose private Rechte und Eigentum.
Du könntest bei deiner Fleißarbeit noch berücksichtigen, dass der Polizeibegriff in den 16 Ländern nicht ganz identisch verwendet wird. In Baden-Württemberg ist auch die Gemeinde eine Polizeibehörde, davon abgegrenzt ist der Polizeivollzugsdienst (vulgo: Landespolizei). Die Sicherung der Wohnung wäre demnach erst einmal Aufgabe der Ortspolizeibehörde, nur bei Nichtverfügbarkeit wäre subsidiär der Polizeivollzugsdienst zuständig. Nun kann man rechtstheoretisch streiten, ob die Feuerwehr als Teil der Gemeinde auch diese Polizeiaufgabe übernehmen kann oder sogar muss. Die Gemeidne als solche ist schließlich vor Ort (=Feuerwehr), sie ist allerdings innerhalb des normalen Geschäftsverteilungsplans keine zuständige Organisationseinheit. ;-)
Gruß, Stefan
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