Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | nach Türöffnung Profilzylinder einbauen und Konkurrenz einem Schlüsseldienst machen? | 45 Beiträge |
Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 853725 |
Datum | 04.12.2019 19:12 MSG-Nr: [ 853725 ] | 1265 x gelesen |
Niedersachsen
Grundgesetz
Lieber Tobis B.
Du hast Dir redlich Mühe gegeben, die Rechtslage, aus Deiner Sicht, zu schildern.
Allerdings solltest Du das, was Du geschrieben hast, vielleicht noch einmal überdenken. Es sind da, meiner Meinung nach, einige Fehler vorhanden.
Ohne jetzt auf alle einzugehen, hier nur ein paar Beispiele:
Der Schutz privater Rechte ist ein Merkmal des Privatrechtes und wird durch das öffentliche und das bürgerliche Recht durch entsprechende Normen gewährt. Er dient dem Rechtsschutz von natürlichen und juristischen Personen. Der Schutz privater Rechte wird originär durch die Justiz (vor allem Amtsgerichte) gewährleistet.
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Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz:
§ 1
Aufgaben der Verwaltungsbehörden und der Polizei
...
(3) Der Schutz privater Rechte obliegt den Verwaltungsbehörden und der Polizei nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne verwaltungsbehördliche oder polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
...
In diesem Zusammenhang sei noch der Hinweis gestattet, dass es im Rahmen des Gefahrenabwehrrechtes, zumindest in NDS, eine originäre Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde und eine subsidiäre Zuständigkeit der Polizei gibt. Ok, ich gebe zu, dass da die Übergänge fließend sind.
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Eine Zuständigkeit nach Art. 14 GG heraus zu lesen,halte ich für nicht möglich.
MfG
Sven R.
Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)
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