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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Fahrzeug zu schwer... | 28 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 853748 | ||
| Datum | 05.12.2019 10:12 MSG-Nr: [ 853748 ] | 3047 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Volker C. Für den vorliegenden Fall brauch ich keine Firma. In einer Stadt wie Eschborn erwarte ich solche basics vom Sachbearbeiter Feuerwehr, vom Wehrführer(SB) und vom Bauamt. da muss schon der gesunde Menschenverstand ausreichen! Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge sind durch Normen definiert. Daraus ergibt sich ein maximales Gesamtgewicht die so ein Rettungsgerät haben darf. Was ist daran so schwer zu kapieren? So was kann man Angehörigen der Jugendfeuerwehr erzählen und die wissen das noch ein halbes Jahr später und darüber hinaus. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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