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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Afrikanische Schweinepest: Einbindung Feuerwehren und THW in Abwehrmaßnahmen | 42 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 854836 | ||
Datum | 04.01.2020 12:45 MSG-Nr: [ 854836 ] | 1287 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard D. Wobei erstmals die Veterinärämter und Jägerschaft zum Zuge kommt; die Feuerwehren/THW eher, wenn beispielsweise ein Schweinemastbetrieb betroffen, unter Quarantäne gestellt und die von Zu- bzw. Abfahrwegen kommenden Fahrzeuge und Personen dekontaminieren soll. Hm, nicht bei uns Wie oben vom mir beschrieben sind diese bei uns angehalten nur den Fund-/Ort zu melden, sie sollen ausdrücklich nicht eigenständig die Entsorgung übernehmen. Diese Aufgabe obliegt dem Vet.amt welches *nur mit unserer Unterstützung ausrückt. *nur Weil (auch) in unserem GH die notwendige Infrastruktur und das Material vorgehalten und ja, auch beübt wird. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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