Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Wieso wird ein Feuerlöscher auf einem LKW gefordert ? | 25 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 855049 |
Datum | 10.01.2020 11:31 MSG-Nr: [ 855049 ] | 1810 x gelesen |
Moin.
Über die Hintergründe hat der Schweizer Bundesrat 2002 auf seiner Homepage geschrieben:
Die schweren Unfälle in verschiedenen grossen europäischen Strassentunnels haben gezeigt, dass das Brandgefahrpotenzial bei Lastwagen besonders hoch ist. Zur Erhöhung der Sicherheit hat die vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) eingesetzte Tunnel-Task-Force vorgeschlagen, dass schwere Motorwagen zum Gütertransport mit Feuerlöschern ausgestattet werden. Diese Ausrüstungspflicht ist jetzt im Rahmen einer Revision in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) verankert worden. Damit gilt für schwere Motorwagen die gleiche Ausrüstungspflicht, wie sie für Gesellschaftswagen und Fahrzeuge, die zum Transport von gefährlichen Gütern eingesetzt werden, bereits besteht. Sie gilt für Fahrzeuge, die ab 1. April 2003 neu in Verkehr gesetzt werden. Für Fahrzeuge, die vor diesem Datum in Verkehr gesetzt worden sind, gelten die neuen Bestimmungen ab dem 1. Januar 2005. (siehe auch Art. 114 VTS)
Es geht darum, Entstehungsbränden eine wirksame Maßnahme entgegenzustellen. Dazu zählt nicht nur der Motorbrand, auch Reifenbrände durch z.B. heissgelaufene Bremsen oder auch ein Entstehungsbrand in der Fahrerkabine durch überlastete Elektroleitungen, einen Gaskocher oder einfach auch nur die runtergefallene Kippe.
In diesen Situationen sind Feuerlöscher, auch wenn sie durch Laien bedient werden, durchaus wirksam, die zwei, drei Minuten vom bemerkten Brandausbruch am/im Fahrzeug bis zum fortgeschrittenen Brand machen tatsächlich einen Unterschied.
Arbeitsschutzrechtlich (SUVA, EKAS) muss eine dokumentierte Unterweisung in die Handhabung der Feuerlöscher erfolgen, mit einer praktischen Löschübung.
Grüße
Udo Burkhard
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