Geschrieben von ---Thomas M--- Leider gibt es bei uns keine externe Prüfung.
Möglicherweise ist das aber auch gut so, denn wir D übertreiben es ganz gerne mal und in der Freiwilligen lassen sich auch einige Plätze mit .....Fußkranken sehr gut besetzten.
Kräfte zu halten ist sehr wichtig, alleine wegen der Erfahrung und dem sozialen Zusammenhalt, mit steigender Einschränkung der Einsatztätigkeit muss man aber Möglichkeiten der administrativen Arbeit und für "Hintergrundtätigkeiten" finden, die trotzdem von der Unfallkasse abgedeckt werden.
Auch eine starre Altersgrenze im Landesgesetz Feuerwehr erscheint mir nicht sinnvoll, da gibt es ja alle möglichen Lösungen in den verschiedenen Bundesländern, NRW hat das meiner Meinung nach sehr gut gelöst.
Geschrieben von ---VOFF NRW--- § 9
Ausscheiden aus der Einsatzabteilung und Eintritt in die Ehrenabteilung
(1) Angehörige der Einsatzabteilung scheiden aus dieser aus,
1. wenn sie die Regelaltersgrenze nach § 35 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (BGBl. I S. 754, 1404, 3384) in der jeweils geltenden Fassung erreicht haben,
2. wenn sie aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr einsatztauglich sind oder
3. aus persönlichen oder sonstigen Gründen.
Geschrieben von ---SGB VI--- § 35
Regelaltersrente
Versicherte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie
1.die Regelaltersgrenze erreicht und
2.die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht
Dies scheint auch Sinn zu machen, warum sollte die Einsatzkraft mit 66 und 67 noch als Berufskraftfahrer, Dachdecker, Maurer, Krankenpfleger oder was auch immer arbeiten und darf aber mit 60, 63, 65 oder was auch immer geregelt ist nicht mehr am Einsatzdienst teilnehmen? Steigt die Regelaltersgrenze im SGB VI, muss zumindest in NRW auch nicht nachgebessert werden, denn dann steigt auch die Einsatzaltersgrenze.
Wenn man dann noch bedenkt, dass dort in NRW die Möglichkeit gegeben ist durch eine Unterstützungsabteilung der Feuerwehr erhalten zu bleiben, man also schon vorher aus dem ganz "heißen" aktiven Dienst ausscheiden kann, die Erfahrung, Qualifikation, Fachwissen und so weiter trotzdem erhalten bleiben und so die Personen näher an der Einsatz- und Jugendabteilung bleiben können, muss man sagen, dies würde in NRW sehr gut gelöst.
Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |