Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Mit stolzen 64 Jahren: Mann aus Kreis Altötting wird Feuerwehrmann | 35 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 855122 |
Datum | 13.01.2020 10:29 MSG-Nr: [ 855122 ] | 2180 x gelesen |
Infos: | 13.01.20 FW-Forum: Altersgrenzen FF 13.01.20 FW-Forum: RLP: Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren
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Feuerwehrgesetz
Guten Tag
Geschrieben von Christian R.
Da finde ich auch die Idee - wie in NRW - mit einer Unterstützungsabteilung genau den richtigen Weg.
Bestimmt !
In BaWü gibt es eigentlich, wenn ich den Wortlaut des § 14.Abs. 2 des FwG BaWü richtig lese, bzw. auslege, keine Altersgrenze:
" Die Angehörigen der Altersabteilung können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. "
Näher geht man aber auch in BaWü nicht weiter auf ein Nachweis der gesundheitlichen Anforderungen ein ( das bezieht sich aber nicht nur auf die Altersabteilungen sondern auch auf die Einsatzabteilung ) und verläßt sich auch hier meist auf die Angaben des betroffenen Alterkameraden.
Zur Einsatztätigkeit auch einige Ausführungen in der Broschüre: " 65 plus - Senioren aktiv in unseren Feuerwehren " :
Und bezüglich der Einsatztätigkeit meint die Broschüre für BaWü hierzu:
" Gleichwohl sieht das Feuerwehrgesetz in § 14 Abs. 2 die Möglichkeit vor, Angehörige der Altersabteilung
zu Einsätzen und Übungen heranzuziehen (siehe auch Seite 41). Diese Bestimmung darf jedoch nicht so ausgelegt werden, dass mit Angehörigen der Altersabteilung die Tagesverfügbarkeit der Feuerwehr sichergestellt wird. Sie will lediglich die Möglichkeit eröffnen, Angehörige der Altersabteilung dann einzusetzen, wenn aufgrund des Umfangs oder der Zeitdauer des Einsatzes die Verfügbarkeit der Einsatzabteilung an ihre Grenzen stößt oder gar erschöpft ist und wenn es ausbildungs- und altersgerechte Verwendungsmöglichkeiten gibt. "
Allerdings handelt es sich hier um eine Handlungsempfehlungen und kein Gesetz oder eine Verwaltungsvorschrift !
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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