Rubrik | Einsatz |
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Thema | Wenn ich Dich mal erwische - Feuerwehrleute bekommen Stress mit Spaziergänger | 41 Beiträge |
Autor | Eike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg | 855317 |
Datum | 18.01.2020 18:58 MSG-Nr: [ 855317 ] | 1852 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Tobias B.Naja, die StVO schreibt im §38 vor, dass blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet werden muss um freie Bahn anzuordnen, im Absatz 2 sind aber auch Einsatzfahrten nur mit blauen Blinklicht erlaubt.
Wenn man also auf der Vorfahrt berechtigten Fahrbahn unterwegs ist und keine anderen Verkehrsteilnehmer vor einem sind, so kann man natürlich auf das Einsatzhorn verzichten, dies kann nachts bei ausgeschalteten Wechsellichtzeichenanlagen im Verlauf der Vorfahrtstraße problemlos möglich sein.
Richtig.
Und was passiert, wenn du mit 55 km/h deine Vorfahrtsstraße mit ausgeschalteten Ampeln entlangblinkst und jemand nimmt dir die Vorfahrt? Dann fragen dich hinterher erstmal alle, weshalb du die Tröte nicht an hattest. Und überlegen, ob das vielleicht fahrlässig war.
Nicht unbedingt besser, als mit Tröte zwar ein paar Leute zu wecken, aber sicherer anzukommen und helfen zu können.
Außerdem wissen wir nicht, ob sich das Ganze auf der durchgehenden Vorfahrtsstraße abgespielt hat.
Men lernt nie aus.
Ich schreibe hier meine Meinung als Privatperson!
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