Rubrik | Einsatz |
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Thema | Wenn ich Dich mal erwische - Feuerwehrleute bekommen Stress mit Spaziergänger | 41 Beiträge |
Autor | Rain8er 8Fra8nz 8Jos8ef 8K., Horb / | 855373 |
Datum | 20.01.2020 12:09 MSG-Nr: [ 855373 ] | 1360 x gelesen |
Hallo Kollegen,
um an das gegenständliche Einsatzobjekt (großer, metallverarbeitender Betrieb) zu gelangen, muss ein Wohngebiet durchfahren werden. Auf den letzten 600 m liegen zwei schwer einsehbare Kreuzungen und eine unübersichtliche, langgezogene S- Kurve, in welcher auch versetzt Fahrzeuge geparkt sind. Die Gehwege sind um 00:18 Uhr noch nicht "hochgeklappt" und es sind tatsächlich auch noch ein paar Verkehrsteilnehmer und besagter Mann mit Hund unterwegs gewesen. Das Martinshorn ist nicht durchgängig, sondern an den für den Maschinisten gefährlich erscheinenden Stellen eingesetzt worden. Ist absolut vertretbar und in der Situation auch angemessen gewesen.
Meine persönliche Meinung, nicht die meiner FW:
Ich möchte kurz Kollege Greiner aus Kochel am See zitieren:
"Ich schüttel bei so einem nicht vorhandennen "Fachwissen" den Kopf......Mein Fazit mal wieder: Ausbildung, Ausbildung, Ausbildung...".
Du schüttelst also mit dem Kopf und unterstellst einem Kommandanten fehlendes Fachwissen?
Ich bin auf Dein Fachwissen gespannt und lass mich gerne belehren. Was sagt denn Dein Kommandant zum §35 StVO? Sagt er, ihr könnt nachts auf das Horn verzichten? Schreibt er in der Presse, wir fahren nachts ohne Martinshorn? Den Schuh wird er sich sicherlich nicht anziehen! Er muss sogar auf den §35 hinweisen und die Belehrung erteilen, dass Sonderrechte nur mit Blaulicht in Verbindung mit Martinshorn in Anspruch zu nehmen sind. Was gibt es dann da zum Kopfschütteln?
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