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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Wenn ich Dich mal erwische - Feuerwehrleute bekommen Stress mit Spaziergänger | 41 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 855375 | ||
Datum | 20.01.2020 12:58 MSG-Nr: [ 855375 ] | 1200 x gelesen | ||
Geschrieben von Rainer Franz Josef K. Er muss sogar auf den §35 hinweisen und die Belehrung erteilen, dass Sonderrechte nur mit Blaulicht in Verbindung mit Martinshorn in Anspruch zu nehmen sind. Was gibt es dann da zum Kopfschütteln? Du verwechselst hier leider den § 35 StVO mit dem § 38 Abs. 1 StVO. Gemäß § 35 ist blaues Blinklicht und Einsatzhorn nicht zwingend vorgeschrieben, da auch Organisationen ohne Sondersignalanlagen Sonderrechte genießen. Nach § 38 Abs.1 (sogenanntes Wegerecht) ist es erforderlich. Gruß Peter | ||||
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