Rubrik | Einsatz |
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Thema | Wenn ich Dich mal erwische - Feuerwehrleute bekommen Stress mit Spaziergänger #
| 41 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 855398 |
Datum | 20.01.2020 20:25 MSG-Nr: [ 855398 ] | 1131 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Löschgruppenfahrzeug
Moin
Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Du klärst die Bevölkerung - durch die Lokalpresse- über den Unterschied von Sonder- und Wegerecht auf? Wenn mich jemand anfragen würde - warum nicht? :o) Würde nur wahrscheinlich nicht gerade der Auflagenbringer werden, interessiert ja tendienziell niemanden so wirklich.
Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Warum wird hier der Kommandant als fachlich Unwissender dargestellt? Weil er etwas gesagt hat, das fachlich falsch ist.
Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Fakt ist doch, dass auch nachts Blaulicht mit Martinshorn genutzt werden darf! Hervorherbung durch mich. Natürlich ist das Fakt. Aber das ist eben ein himmelweiter Unterschied zu dem, was du zuvor geschrieben hast: Er muss sogar auf den §35 hinweisen und die Belehrung erteilen, dass Sonderrechte nur mit Blaulicht in Verbindung mit Martinshorn in Anspruch zu nehmen sind.
Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Wenn Du nachts durch Deine hessische Ortschaft fährst, zwischen zwei geparkten Pkw einer unvermittelt auf die Fahrbahn läuft und Du nur mit Blaulicht gefahren kommst, siehst vor einer schwarzen Robe bzw. vor der Verteidigung alt aus! Hätte der Unfall durch den Einsatz von Blaulicht in Verbindung MIT Martinshorn vermieden werden können? Die Frage der Horn-Benutzung ist dafür einfach unerheblich. Wer jemand anderem vors Auto läuft, ist in der Regel selbst schuld an diesem Fehlverhalten. Eine Mitschuld habe ich vielleicht, wenn ich deutlich zu schnell anfliege, womit der Fußgänger nicht rechnen konnte/musste - aber in diesem Fall hab ich die Mitschuld genauso, wenn ich dabei das Horn an hatte, weil ich gegen § 35 (8) StVO verstoßen habe. Die Nutzung des Horns wiegt keinerlei Fehlverhalten meinerseits auf.
Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Als Maschinist würde ich mich auf Deine Aussage berufen und dann brauchst einen guten Anwalt! Wegen welcher mir drohenden Anklage? "Fahrlässige Anstiftung zur fahrlässigen Körperverletzung durch falsche Rechtsauslegung"?
Und zu der Anregung, ich möge mal einer Gerichtsverhandlung beiwohnen: Schau mal in meine Visitenkarte unter "Beruf" ;o)
Gruß
Sebastian
PS: Ich nehme alles sportlich, solange mir niemand persönlich kommt, alles gut. Von welchem LF reden wir? Falls ihr auch so eins habt, ist bei euch auch schon das fünfte Verteilergetriebe drin? =)
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)
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