hallo,
verzwickter Fall :-()
bemerkenswert:
... Auf eine schriftliche Mitteilung des Ausschlusses wurde verzichtet
Auf eine schriftliche Mitteilung seines Ausschlusses sei verzichtet worden, da dies in der Vergangenheit bei keinem anderen Kameraden notwendig gewesen sei. Der Kommandant räumt ein, dass er ihn vielleicht hätte informieren sollen über seinen Rauswurf. Andererseits seien es damals insgesamt drei oder vier Feuerwehrkameraden gewesen, deren Klamotten er aus dem Spind genommen hätte, weil sie seit zwei, drei, vier Jahren nicht mehr gekommen seien. Bei keinem sei es ein Problem gewesen. Es sei grundsätzlich auch kein Problem, wenn Ausgetretene wieder mitmachen wollen. ...
ich denke juristisch ist der doch gar nicht aus der Feuerwehr "rausgeworfen" worden. Der ist doch noch Mitglied?
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Geändert von Jürgen M. [20.01.20 21:23] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |