Rubrik | Einsatz |
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Thema | Wenn ich Dich mal erwische - Feuerwehrleute bekommen Stress mit Spaziergänger | 41 Beiträge |
Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 855534 |
Datum | 22.01.2020 22:32 MSG-Nr: [ 855534 ] | 915 x gelesen |
Geschrieben von Henning K.In dem dort beschriebenen Fall ist das Einsatzfahrzeug bei rot in die Kreuzung gefahren?!
Stimmt, und ohne ausreichende Nutzung des Horns
Ich zitiere mal aus dem Artikel von Ralf Fischer: "Entgegen der Ansicht des Landgerichts stand dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges kein Wegerecht zu, er hat nämlich das Signal Einsatzhorn zu spät und nur für eine zu kurze Zeit eingeschaltet. Nach den Feststellungen des Sachverständigen erfolgte das Einschalten des Einsatzhorns etwa 13,5 Meter bzw. 4,9 Sekunden vor der Kollision, und zwar lediglich für eine Tonfolge. Ausgehend von einer Dauer der Tonfolge von ca. 3 Sekunden war diese ca. 7,5 m bzw. 1,9 Sekunden vor der Kollision zu Ende. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass eine einzeln ausgelöste Tonfolge des Einsatzhorns nicht so nachhaltig vernehmbar ist wie ein auf Dauerton geschaltetes Horn. "
Un darum ging es Tobias doch.
Oder verstehe ich was falsch?
Grüße aus dem schönen Bergischen Land
Markus
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