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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Probleme ein TLF 9000 zuzulassen | 13 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 855558 | ||
Datum | 23.01.2020 10:25 MSG-Nr: [ 855558 ] | 4565 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. 25 oder 26 Tonnen - das ist hier die Frage ... Grundsätzlich (!) sind Fahrzeuge mit 3 Achsen auf 25 zGM beschränkt (StVZO § 35 (5) 2.a), als AUSNAHME sind nach § 35 (5) 2.b für solche Fahrzeuge mit einer definierten Doppelachslast (Achsabstand UND v.a. Ziwillingsbereifung auf mind. einer Antriebsachse nach § 35 (4) 2.d)) auch 26 t zulässig. D.h. singlebereifte Dreiachser können und dürfen regulär nur mit 25 t zugelassen werden. Ausnahmen sind natürlich möglich, müssen aber vorab beantragt werden. Eine Zulassung ohne eine solche ist nicht möglich! (Ob es sinnvoll ist, Fahrzeuge auf eher sandigen Böden eher schwerer zu machen und damit den Bodendruck wieder zu erhöhen, müssen die Kollegen vor Ort entscheiden. Insbesondere in engen Kurven ist das höhere Gewicht da aber ggf unerwartet schnell ein großes Problem, wie ich selbst schon erFAHRen und danach ausschaufeln durfte...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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