Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | TSF, TSW-W oder MLF - das ist hier die Frage ... | 70 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 855652 |
Datum | 26.01.2020 11:23 MSG-Nr: [ 855652 ] | 2101 x gelesen |
Infos: | 20.01.20 Webseite Feuerwehr Thurndorf
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Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Kleinlöschfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Kleinlöschfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Kleinlöschfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Kleinlöschfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Hallo,
Geschrieben von Jakob T.Ein kleines TSF-W wird also in Rheinland-Pfalz nicht mehr gefördert.
Es bleibt nur noch das KLF mit 5,5 to.
Das stimmt so nicht ganz. In der TSF-W-Norm sind weder Mindestgewicht, noch Mindestmaße gefordert. Auch der Mindest-Wassertank ist nur mit 500l festgelegt. Du kannst nun also ein 5,5t-Fahrzeug nehmen, die (weitestgehende identische) Beladung eines KLF bzw. TSF-W draufpacken, 500l Wassertank einbauen und dies als TSF-W in Dienst stellen. Du könntest das auch als KLF abnehmen lassen. Wenn du aber schon bei der Zuschußbeantragung in RLP ein TSF-W beantragst, wird man dich sicher fragen, warum du ein TSF-W anstelle eines KLF haben willst. Das wirst du vermutlich auch genehmigt bekommen, dann aber muss sich das TSF-W vom KLF unterscheiden, z.B. weil du mehr als 500l Wasser brauchst oder ein Zusatzbeladung haben willst, die auf das KLF nicht innerhalb des Gewichtslimit passt. Umgekehrt ist es aber auch in RLP jederzeit erlaubt, ein TSF-W zu beschaffen, wenn du ein KLF beantragt hast. Du bekommst dann zwar nur den KLF-Zuschuß, das Fahrzeug muss aber der TSF-W-Norm dann auch entsprechen.
Geschrieben von Jakob T.Davon abgesehen ist es in vielen Fällen wesentlich günstiger ein KLF zu beschaffen wenn man sich das Platzangebot in vielen kleineren FGH in Rheinland-Pfalz so ansieht. Da geht es um Zentimeter.
Wenn man da nicht aufpasst kommt zu den Beschaffungskosten eines TSF-W auch gleich das Kostenpaket "Gerätehausumbau" dazu. Das wäre ja nicht das erste Mal. ;-)
Soweit richtig. Man kann aber durchaus auch ein TSF-W mit den Maßen des KLF fordern. Sowas ist zumindest von Breite und Höhe (wobei meist die Höhe das entscheidende ist) durchaus noch baubar. Man hat dann aber zumindest nicht die Beschränkung auf 500l Wasser und die 4,75t (bzw. 5,5t) Gewicht. Auch innerhalb der Normmaße des KLF bekommt man mehr Material unter, als die Gewichtsreserven aktuell hergeben. Klar, ein 7,5t-LKW-Fahrgestell darf man dann für das "kleinere" TSF-W nicht nehmen. Auf den üblichen Kleintransporterfahrgestellen mit 6 oder 7t sind die KLF-Maße kein Problem.
Gruß,
Michael
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