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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nach Verkehrsunfall: Feuerwehr wurde für Schaden zur Kasse gebeten | 14 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 855793 | ||
Datum | 29.01.2020 22:26 MSG-Nr: [ 855793 ] | 2088 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Alles sah nach einem Totalschaden aus, heißt es aus Feuerwehrkreisen. Es scheint auch ein weit verbreiteter Irrglaube zu sein, dass ein Fahrzeug mit Totalschaden wertlos sei, man also keinen weiteren Schaden anrichten könne. Ganz im Gegenteil werden aber sehr häufig Fahrzeuge mit (wirtschaftlichem) Totalschaden doch noch irgendwo repariert (ggf. halt dort, wo das Lohnniveau niedriger ist als in Deutschland) oder zu mindestens werden Teile für den Gebrauchtmarkt ausgebaut. Deshalb haben die meisten Totalschäden noch einen Restwert, der höher ist als der reine "Kilopreis", und deswegen kann man halt auch tatsächlich an einem "Totalschaden" durchaus noch vierstelligen "zusätzlichen Schaden" anrichten. Das ist bestimmt nicht bei jedem verunfallten Fahrzeug der Fall mit dem wir es zu tun bekommen, aber warum sollte der gemeine FM(SB) sich da aufs Glatteis begeben und Risiken eingehen? | ||||
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