News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verurteilte Brandstifter sind zurück bei der Feuerwehr | 14 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 855872 | ||
Datum | 01.02.2020 09:41 MSG-Nr: [ 855872 ] | 1565 x gelesen | ||
Guten Tag Eine Verurteilung wegen wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB wäre lt. FwG-BaWü, § 13 Abs. 8 auch ein Ausschlussgrund aus der Feuerwehr: " § 13 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (1) Der Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr [...] 8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde. [...] " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|