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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verurteilte Brandstifter sind zurück bei der Feuerwehr | 14 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 855897 | ||
Datum | 02.02.2020 08:38 MSG-Nr: [ 855897 ] | 914 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Stefan H. Nach der "Löschfrist" im Bundeszentralregister/Führungszeignis ist das auch in BaWü hinfällig. Wäre es bei Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB lt. Bundeszentralregistergesetz § 46, Abs. 4 "fünfzehn Jahre in allen übrigen Fällen. " ? Und im genannten Fall ( Arbeitsstunden bzw. Geldbuße ): [...] Die beiden Männer wurden für ihre Taten zu jeweils 120 Arbeitsstunden verurteilt. Das Verfahren gegen einen dritten Beteiligten, gegen den wegen Beihilfe ermittelt wurde, ist in der Berufung nach Zahlung einer Geldstrafe eingestellt worden. [...]? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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