Hier hat die Gemeinde Fernwald einen Fehler gemacht:
Ausschluss aus der Feuerwehr war rechtswidrig
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute in zwei Berufungsverfahren den Ausschluss zweier Feuerwehrleute aus der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Fernwald für rechtswidrig erklärt.
Die Kläger, zwei Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Fernwald, begehrten mit ihrer Berufung die vollständige Aufhebung des ihren unbefristeten Ausschluss aussprechenden Bescheides der Gemeinde, nachdem mit dem angegriffenen erstinstanzlichen Urteil das Verwaltungsgericht Gießen den Klagen nur insoweit stattgegeben hatte, als die beklagte Gemeinde den Ausschluss der Kläger über den 30. Juni 2020 hinaus angeordnet hatte. ...
Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Ausschluss aus der Feuerwehr war rechtswidrig
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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