Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Urlaub für Lehrgänge | 19 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 856314 |
Datum | 13.02.2020 08:00 MSG-Nr: [ 856314 ] | 1645 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo,
Geschrieben von Marcus N.weil Urlaub nun einmal Urlaub ist!
Das andere ist halt ein Lehrgang für meinen "zweiten" Arbeitgeber. Warum soll ich da meinen Urlaub für opfern? Gerade ein GF bindet sich doch die ein oder ander Minute zusätzlich ans Bein.
Du hast die Frage anscheinend nicht verstanden. Natürlich geht auch in RLP eine Freistellung, das weiß auch der Fragesteller:
Geschrieben von Jan R.Normalerweise wird das ja über eine Dienstfreistellung geregelt. Wenn dies nicht gewünscht wird, gab es doch die möglichkeit dies anders zu regeln?
Anscheinend wird eine Freistellung aus irgendeinem Grunde hier nicht gewünscht.
In RLP ist in diesem Zusammenhang noch sehr viel geregelt. Nicht nur die Freistellung an sich, auch dass einem durch den Feuerwehrdienst (und auch die Freistellung) keine Nachteile entstehen dürfen. Die Frage ist nur eher, wer im Zweifelsfall am längeren Hebel sitzt, dies dürfte im Regelfall der Arbeitgeber und eine Beweisführung doch eher schwierig sein.
Gruß,
Michael
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