Stimmt, kleiner Denkfehler am frühen Morgen. Anfreunden kann ich mich mit dieser Regelung trotzdem nicht, denn sie schiebt den schwarzen Peter hier zum Ehrenamt. Der kann in dieser Konstellation zuerst seinem Arbeitgeber, und dann auch noch der Kommune hinterher rennen.
Sinnvoller fände ich, wie es NRW im BHKG aufgenommen hat, den Arbeitgebern bei Freistellungen eine Zulage auf den Verdienstausfall zu geben, wobei Zulage in dem Kontext der falsche Begriff ist. Dem Arbeitgeber entsteht mit der Rechnerei, Buchhaltung und Antragsstellung in jedem Fall ein Aufwand, der über die reinen Lohnkosten des Freigestellten hinausgeht, da wäre es nur logisch, das auch zu entschädigen. Das Ehrenamtler praktisch ihren Urlaub verkaufen, damit Kommune und Arbeitgeber keine Probleme miteinander haben, kann keine Lösung sein.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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