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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 856407 | ||
Datum | 17.02.2020 08:27 MSG-Nr: [ 856407 ] | 3419 x gelesen | ||
Hallo, konkret kann ich dir darauf keine Antwort geben. Ich hatte aber als augebildeter Sicherheitsbeauftragter einen kurzen Dialog mit dem Betriebsärztlichen Dienst bzw. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ( SiFa / FaSi). Der Wortlaut bzw. die Aussagen die sich daraus ergaben: "Selbstverständlich ist die Arbeitsstättenverordnung rechtsverbindlich, denn diese hat ja Gesetzescharakter (erlassen durch den/die Unfallversicherungsträger). Anders ist dies bei den Arbeitsstättenregeln, diese haben empfehlenden Charakter. Der Konkretisierungsgrad ist in den eigentlichen Gesetzen / Verordnungen noch eher gering; also die Formulierungen recht allgemein gehalten. Das ist vom Gesetzgeber durchaus gewollt; die Konkretisierungen sind dann in den weiterführenden Schriften, wie z.B. ASR oder DGUV-Informationen zu finden. Ziel sollte es natürlich immer sein, die dort genannten konkreten Anforderungen auch zu erfüllen. Denn dann kann der Unternehmer davon ausgehen, dass er auf der sicheren Seite ist. Abweichungen sollten sonst in der Gefährdungsbeurteilung begründet werden (bedeutet Sicherheit auf andere Weise). Konfliktpotenzial wird es aber wohl immer geben." Hoffe dir mit diesen Aussagen etwas geholfen zu haben. MkG | ||||
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