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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8C., Varel / Niedersachsen | 856408 | ||
Datum | 17.02.2020 08:33 MSG-Nr: [ 856408 ] | 3185 x gelesen | ||
Hallo Sabrina, es ist immer sinnvoll VOR solchen (Um)Baumaßnahmen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger (hier: FUK Niedersachsen) Kontakt aufzunehmen und die zuständige Aufsichtsperson von Beginn an mit einzubinden. Wer das ist, findest Du hier: https://www.fuk.de/praevention/aufsichtsbereiche-praevention Hier sind einige Aspekte zu beachten. Was ist beabsichtigt (Umbau/Sanierung; Neubau; Erweiterung/Anbau;...)? Gibt es Bestandsschutz? Daher bietet die FUK ja auch eine Bauplanungsberatung an https://www.fuk.de/praevention/bauplanungsberatung Was könnte die FUK machen? Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Auch hier: Frag bei der FUK nach! Wenn Du beim Bäcker Brot kaufen möchtest, erkundigst Du dich doch auch nicht beim Getränkemarkt um die Ecke, welches Brot für Deinen Geschmack und Deine Bedürfnisse das richtige wäre-oder? :-) Grundsätzlich könnte der zuständige Unfallversicherungsträger von Auflagen bis hin zur (Teil)Sperrung des Gebäudes alles anordnen. Ich denke, damit sollten Deine Fragen beantwortet sein und auch klar sein, was die einzige (richtige) Option ist... Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Alexander C. [17.02.20 08:36] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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