Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 856411 |
Datum | 17.02.2020 09:09 MSG-Nr: [ 856411 ] | 2946 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Sabrina M.Nun sind DIN-Normen meines Wissens eine Empfehlung und nicht verpflichtend.
Schmerz
Ja, diese sind nicht verpflichtend, aber sie bilden den zu ihrer entstehung aktuellen Stand der Technik ab. Außerdem bieten sie eine leichte Möglichkeit, das sich Partner auf die gleichen Parameter einigen. Weichst du davon ab, dann musst du sehr genau wissen was du tust. In dem Fall sind beispielsweise die Schutzziele lt. Gefärdungsbeurteilung einzuhalten. Wenn du dich mit der Materie nicht exakt auskennst, läuft das auf einen Stepptanz auf Treibsand hinaus.
Wenn natürlich Fördergelder laufen sollen, gilt natürlich "wessen Geld ich nehm, dessen Haus ich bau" ;-)
Meiner Erfahrung nach bilden die DIN etwa 90% aller Anwendungen vollkommen ausreichend ab. Wenn ich mich nicht dran halten möchte, frage ich mich erst mal sehr kritisch, warum diese Forderung da drin steht. Kann ich diese Gründe auch für die Zukunft ausschließen, dann ziehe ich das überhaupt in Erwägung.
Bei Parkplätzen und Duschen, kann ich mir aber keine Ausnahmen vorstellen. In der Anordnung der Parkplätze schon eher (Zuparken).
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